A 49: Verkehrlich und umweltfachlich überflüssiges Projekt

 

Nach etwa zwei Jahrzehnten Vorüberlegungen für eine Autobahn Kassel – Gießen stoppte das Bundesverwaltungsgericht wegen unvereinbarer Konflikte mit Aspekten des Natur- und Umweltschutzes Anfang der 90er Jahre die Planungen dieses Projekts. Eine dann über den gesamten Planungsraum des sogenannten Lückenschlusses der A 49 (Neuental-Bischhausen – A 5 (Gemünden) verfasste Umweltverträglichkeitsstudie (UVP) machte deutlich, dass die Konflikte aus der Sicht des Naturschutzes gravierend und nicht ausgleichbar sind. Deshalb schlug diese vom Ministerium in Auftrag gegebene Studie vor vom Vorhaben komplett abzusehen.


Zusammen mit den Bürgerinitiativen „Schutz des Ohmtals“, „Rettet die Schwalm“ und Vertretern des NABU leistete des BUND massiven Widerstand gegen das Projekt. Das Ministerium leitete in den Jahren 2000 bis 2010 Planfeststellungsverfahren für mittlerweile drei gebildete Verkehrskostenabschnitte (VKE) ein: Neuental-Bischausen – Treysa (VKE 20); Treysa – Stadtallendorf (VKE 30) und Stadtallendorf – Gemünden/A 5 (VKE 40) ein. BUND und NABU beklagten die VKE 30 wie auch später die VKE 40 wegen gravierender Verstöße gegen europarechtliche Artenschutzauflagen (Kammmolch!), Mängel bei der Variantenauswahl der Trasse sowie diverser Fehler bei der verkehrlichen Bedarfsermittlung. Ein von den Verbänden und Bürgerinitiativen vorgelegtes Alternativkonzept (Bau von Ortsumfahrungen und Nutzung vorhandener Verkehrswege) ignorierten die Vorhabensträger.


Das Bundesverwaltungsgericht wies die Klage im Jahre 2014 als inhaltlich unzureichend ab. Politische Initiativen auf europäischer Ebene blieben erfolglos. Infolge einsetzender massiver Proteste gegen den Klimawandel und geschärften Bewusstseins für Umweltaspekte primär durch die Bewegung Fridays for Future in den Jahren 2017 und 2018 erwog der BUND erneut eine Klage gegen diese überflüssige Projekt. Mit dem Blick auf Fragen des schützenden Umgangs mit Wasser nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und dazu bisher versäumter gutachterlicher Rechtfertigung des Eingriffs reichte der BUND Klage in Leipzig ein, der er wieder unterlag.


Die letzten Monate des Jahres 2020 kennzeichnete ein beispielloser und auf allen Ebenen politisch wie medial registrierter Widerstand vor Ort. Ein Widerstandsbündnis aus Verbänden, Initiativen und Bürger*innen stritt nachdrücklich mittels Baumbesetzungen, Demonstrationen und politischer Aufklärungsarbeit für den Erhalt des Dannenröder Forsts und des Herrenwalds. Zwischenzeitlich rodeten die Vorhabensträger die Trassen für das Projekt. Juristische Niederlagen in Fragen der Zerstörung der Umwelt haben noch allemal auf dem politischen Feld eher gesteigerte Aktivitäten gezeitigt. Der BUND wird nicht ruhen, ehe eine den Namen verdienende Mobilitäts- und Verkehrswende in dieser Republik erreicht ist.